Reglement von Brevets Randonneurs Mondiaux (200 bis 1000km)
Artikel 1
Der Audax Club Parisien hat einzig und allein
die weltweit geltende Vollmacht Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 weltweit
abgehaltenen Brevets sind chronologische unter ihrer Anerkennungsnummer (Homologation)
registriert worden. (In Österreich werden seit 1994 Brevets veranstaltet).
Artikel 2
Die Brevets (Prüfungen) stehen allen
Fahrradfahrern offen, gleich ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder
Verbandes sind. Minderjährige werden unter der Auflage zugelassen, dass sie
eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Audax Club Parisien und die
veranstaltenden Organisationen von jeder Verantwortung und Haftung entbindet. Außerdem
muss ein ärztliches Attest, weniger als 6 Monate alt, vorgelegt werden. Alle
Fahrräder sind zugelassen, die ausschließlich mit Muskelkraft fortbewegt
werden.
Artikel 3
Zur Durchführung eines Brevets muss
jeder Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe
der Organisator festlegt.
Artikel 4
Jeder Teilnehmer muss Haftpflicht
versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private
Versicherung. Der Teilnehmer muss anerkennen, dass der Organisator nicht haftbar
ist für eventuelle Schäden (durch Sturz, Diebstahl etc.).
Artikel 5
Für jeden Teilnehmer gilt, dass er sich auf
einer persönlichen Ausfahrt befindet, er muss die StVO ebenso beachten wie jede
offizielle Ausschilderung. Weder der ACP noch organisierende
Vereinigungen können in irgendeiner Weise für Unfälle verantwortlich gemacht
werden, die bei einem Brevet eintreten können.
Artikel 6
Bei Nachtfahrten sind die Räder mit
einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd
eingeschaltet sein müssen. Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den
Start, dessen Beleuchtung nicht regelgerecht ist. Jeder Teilnehmer ist
verpflichtet, das Licht bei einbrechender Dunkelheit einzuschalten. Nachts
werden helle Bekleidung und reflektierende Armbinden empfohlen,
während das Tragen reflektierende Sicherheitsbänder oder -weste vorgeschrieben
ist. Jede festgestellte Zuwiderhandlung führt zur Nicht - Anerkennung des
Brevets.
Artikel 7
Jeder Randonneur muss selbst für alles
vorsorgen, was die Durchführung seines Brevets verlangt. Keinerlei Service
durch Trainer, Pfleger, Begleitfahrzeug ist auf der Route außerhalb der
Kontrollpunkte gestattet (Geheimkontrolle ist möglich). Bei den jeweiligen
vorher vom Veranstalter festgelegten Kontrollstellen ist Betreuung erlaubt.Teilnehmer,
die dem zuwider handeln werden ohne Widerruf
ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat im Auftreten und Haltung korrekt zu sein.
Artikel 8
Am Start erhält jeder Teilnehmer eine
Streckenkarte bzw Routenplan, auf dem eine bestimmte Zahl von
Kontrollstellen eingetragen sind, an denen der Teilnehmer die Streckenkarte
stempeln lassen muss. Die Organisatoren können ebenso eine oder mehrere
Geheimkontrollen vorsehen. Der Teilnehmer hat die Strecke einzuhalten, die er am
Start erhält.
Artikel 9
Ist vom Organisator in einem Ort keine
bestimmte Kontrollstelle vorgegeben, so muss der Randonneur den Kontrollpunkt
selber auswählen und die Brevetkarte abstempeln
lassen (mit Namen des Händlers, der Tankstelle etc...). Falls auch dies unmöglich
sein sollte (Nachfahrt), dann ist eine Postkarte an den verantwortlichen
Organisator zu senden (mit Angabe von Ort, Tag und Zeit der Durchfahrt, mit
Namen, Vornamen, Club). Zudem ist im vorgesehenen Kontrollfeld der Streckenkarte
"CP" einzutragen, der Tag und die Zeit der Postaufgabe. Bei
jeder Kontrolle ist die Uhrzeit einzutragen, sowie bei Brevets über mehr als 24
Stunden auch der Tag.
Das Fehlen eines Stempels, einer Uhrzeit oder der Verlust der Karte (egal nach
welcher Entfernung) ziehen die Nicht - Anerkennung des Brevets nach sich. Jeder
Teilnehmer hat seine Streckenkarte persönlich zu kontrollieren.
Artikel 10
Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen
von der Länge ab:
13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h (1000 km).
Die Ankunft bei jeder Kontrollstelle muss zwischen der Öffnungs- und Schließzeit
des Punktes liegen, die auf der Streckenkarte ausgewiesen ist. Der Randonneur muß
die zwischenliegenden Zeitabschnitte beachten, um die Anerkennung seines Brevets
nicht zu gefährden, selbst wenn dieses insgesamt innerhalb der Zeitgrenze
gefahren ist.Artikel
Artikel 11
Jeder Betrug zieht den Ausschluß des
Teilnehmers von allen Organisationen des ACP aus.
Artikel 12
Bei der Ankunft muss jeder Teilnehmer
seine Karte unterschrieben dem Organisator übergeben. Nach der Homologation
wird sie zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat
ausgestellt. Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt es auch keine
Klassifizierung. Teilnehmer, deren Brevet homologisiert wurde, können eine
spezielle Medaille erwerben, müssen dies jedoch ausdrücklich verlangen. Der
Betrag ist bei Übergabe der Streckenkarte am Ziel zu entrichten.
Artikel 13
Die Medaillen, die ein erfolgreiches
Brevet belegen sind bronziert (200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben
(400 km), goldfarben (600 km) und silbern (1000 km). Das Design wird prinzipiell
im Jahr nach PBP geändert. Der Preis der Medaillen wird durch die Organisatoren
der Brevets bekanntgegeben.
Super Randonneur: Eine Auszeichnung, die an
Randonneure vergeben wird, die innerhalb des gleichen Jahres die Serie 200, 300,
400 und 600 km Brevets erfolgreich gefahren sind. Eine Medaille (PBP-Jahrgang)
über diese Auszeichnung erhält der Randonneur, der sie beim Organisator der
Brevets beantragt. Dazu muß er ihm seine Brevet - Nummern angeben und den
Betrag der Medaille bezahlen.
Artikel 14
Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise
gleichzeitig mit einer anderen Kilometerprüfung (Langstreckenfahrt) durchgeführt
werden.
Artikel 15
Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem
Start erkennt der Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jede
Klage oder Reklamation, gleich welchen Anlasses, ist schriftlich und innerhalb
von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Diese prüfen sie und reichen sie
mit ihrer Stellungnahme an die Komission des Randonneurs des ACP zur Prüfung
und anschließender Entscheidung weiter.
Artikel 16
Das Comite Directeur des ACP
regelt den vorgelegten Fall ebenso wie Streitigkeiten, die die vorliegende
Regelung vernachlässigt hätte.
Ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen.
Superrandonneur:
Auf Antrag beim Veranstalter zB Audax Randonneurs Austria, kann jener Randonneur, der innerhalb eines Jahres eine Brevetserie von 200km, 300km, 400km und 600 km erfolgreich absolviert hat, die Superrandonneursmedaille beantragen.
Randonneur 5000:
Im Jahre 1961 hat der AUDAX CLUB PARISIEN
eine Auszeichnung geschaffen, die allen Randonneuren verliehen wird, die auf
ACP-Veranstaltungen eine Strecke von 5.000 km zurückgelegt haben. Diese
Auszeichnung hat die Bezeichnung ,, RANDONNEUR 5000 " und wird in
Form einer Medaille überreicht. Diese ist in der Reihenfolge der Ausstellung
nummeriert und trägt den eingravierten Namen der Person und das Jahr. Als Jahr
gilt das Datum der letzten Veranstaltung, die für den Erhalt der Medaille
gefahren wurde.
Bewerber muß innerhalb von exakt vier Jahren gefahren sein:
1. Die Brevet - Serie der Randonneurs Mondiaux, d.h. 200, 300, 400, 600,1.000 km,
2. Einmal Paris - Brest - Paris (1.200 km) oder einen anderen gleichwertigen Randonneurs -
3. Eine ( homologisierte ) Flèche Vèlocio oder vergleichbarer Flèche
4. Eine entsprechende Anzahl Brevets Randonneurs Mondiaux bis 5000 km
erreicht sind.
Was heisst eigentlich ein Randonneur?"
Das Wort kommt aus dem Französischen und
bedeutet "Wanderer". Eine mögliche Definition im Radsportlichen
Zusammenhang könnte lauten:
Ein verwegener und robuster Radfahrer mit großen Enthusiasmus und
Durchhaltevermögen, der insbesondere versucht, die von ACP anerkannten
Langstreckenbewerbe (wie z.B. PBP) innerhalb einer festen Zeitvorgabe
erfolgreich zu absolvieren. In der Regel sind diese Bewerbe keine Rennen.
Randonneure sind bekannt für ihre grosse Kameradschaft untereinander.